Ein Schaf sorgte für einen Rechtsstreit. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichtes München (Az.: 14 U 2687/11).
In dem konkreten Fall klagte ein Mann. Ein Schaf rempelte den Mann an. Dadurch verletzte sich dieser. Der Verletzte klagte und bekam Schadensersatz zugesprochen.
Durch das Urteil forderte die Krankenkasse des verletzten Mannes das Geld zurück. Zudem kamen außergerichtliche Anwaltskosten dazu. Da das Schaf nach dem Zusammenstoß mit dem Mann zurück in die Herde rannte, konnte es nicht identifiziert werden. Jedoch weideten auf der Wiese zwei Herden von zwei verschiedenen Besitzern.
Die Krankenkasse forderte das Geld von beiden Haltern zurück. Da nicht eindeutig geklärt werden konnte, wem das Schaf gehörte, musste das Gericht entscheiden. Dieses entschied für die Krankenkasse. Tierhalter müssen laut ARAG für Schäden ihre Tiere haften, auch wenn nicht zu klären sei, wem das Schaf letztendlich gehörte. Beide Herdenbesitzer mussten dadurch für die Kosten aufkommen.

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