Katzenfreunde huldigen heute ihrem Lieblingstier. Bereits zum neunten Mal begehen die Anbeter des Stubentigers den Weltkatzentag. Nicht einmal der Versicherer Allianz kann sich dem Bann, der von den Samtpfötchen ausgeht, entziehen - ist doch das Geschäft mit Haustieren in Deutschland ungebrochen umsatzstark.
Und so gibt der Versicherer Tipps für eine zufriedene Katze und versäumt es nicht, auf die hauseigene Tierkrankenversicherung hinzuweisen. Diese übernimmt nun auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Kaiserschnitt. Zusätzlich genießen die Tiere weltweiten Schutz im Krankheitsfall.
Krankenschutz für Minka ist nicht gerade günstig
Ob man jedoch, wie bei der Allianz, um die 20 Euro monatlich für Minkas Krankenschutz ausgeben möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Auch andere Versicherer haben eine Tierkrankenversicherung im Angebot. Günstiger erhält man eine solche Versicherung beispielsweise bei der Agila mit einem Monatsbeitrag von 5 Euro. Der Vergleich zwischen den Policen lohnt sich also durchaus, dabei sollten allerdings die Konditionen des Versicherers berücksichtigt werden.
Kriterien für eine Tierkrankenversicherung
Der Bundesverband der praktizierenden Tierärzte (bpt) hat ein Merkblatt mit den sieben wichtigsten Kriterien für eine Tierkrankenversicherung herausgeben, an der sich Katzenfans orientieren können. So sollte man bei den Vertragsbedingungen unter anderem auf freie Tierarztwahl, freie Entscheidung des Tierarztes zu durchzuführenden Diagnosen und Therapien, die Abrechnung bis wenigstens zum zweifachen Gebührenordnungssatz und unbürokratische Abwicklung im Versicherungsfall achten.
Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen lohnt eine Tierkrankenversicherung meist nicht. Viele Tiermediziner berechnen den dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Versicherungen übernehmen aber nur die Kosten bis zum zweifachen Satz der GOT. Den Rest müssen die Tierliebhaber aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb rechnet es sich eher, auf den Versicherungsschutz für den Stubentiger zu verzichten und gelegentliche Behandlungen aus eigener Tasche zu zahlen.
Foto: © BANKTIP

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