Die Schweizer Behörden dürfen künftig Geldanleger per Rasterfahndung jagen, die Geld in die Alpenrepublik transferieren, ohne Steuern zu zahlen. Das hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in Bern laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" entschieden. Das Urteil sei noch nicht veröffentlicht, heißt es in dem Artikel. Damit droht nach der Isle of Man der nächsten Steueroase die Schließung.
Der Einsatz der Rasterfahndung ist demzufolge auch zum Zweck der Amtshilfe und ohne konkreten Verdacht gegen eine einzelne Person zulässig. Anlass für das Urteil sei ein Amtshilfeersuchen aus den USA gewesen, schreibt die Zeitung. Dabei hätten die amerikanischen Behörden nach US-Bürgern gefahndet, die Geld an der Steuer vorbei auf Schweizer Bankkonten geschafft haben.
Die Regierung der Isle of Man hatte sich Anfang März gegenüber der Bundesregierung dazu bereit erklärt, an der Aufklärung von Steuervergehen mitzuwirken. Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz gegen Steueroasen.