Entwurf für Gesetz gegen Steueroasen 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will stärker gegen sogenannte Steueroasen vorgehen. Das Ministerium veröffentlichte einen Referentenentwurf zu einem "Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung". Darin sollen die Prüfungsrechte der Finanzämter ausgeweitet werden und die Steuerzahler sollen verstärkt zur Information über ausländische Kapitalanlagen verpflichtet werden, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Nach Informationen des BMF bereitet es den Finanzbehörden bei ihren Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung mit Auslandsbezug oftmals Schwierigkeiten, an Auskünfte zu gelangen, da sie in solchen Fällen auf die Amtshilfe der ausländischen Behörden angewiesen sind.

Für den Auskunftsaustausch hat die Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Standards entwickelt. Diese Standards verlangen, dass alle Informationen, die für eine Besteuerung relevant sind - wie z. B. Bankinformationen - auf Antrag der jeweiligen Behörde zugänglich gemacht werden. Problematisch sei aber, dass sich längst nicht alle Länder an diese Standards halten würden und somit die Steuerhinterziehung begünstigt werde.

Das geplante Gesetz soll nun die Standards der OECD durchsetzen zu können. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich Mitte Februar über den Referentenentwurf beraten.