Das ändert sich 2005 - Die neuen gesetzlichen Regelungen Im neuen Jahr müssen sich alle Bürger auf weitreichende Änderungen einstellen. So sind beispielsweise Erträge aus Kapitallebensversicherungen nur noch steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wird. Die Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, unterliegen zur Hälfte der Besteuerung, wenn sie nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen und mindestens zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt werden.
Mit der dritten Stufe der Steuerreform werden die Bürgerinnen und Bürger um rund 6,5 Milliarden Euro entlastet. Das neue Arbeitslosengeld II wird eingeführt und zahlreiche gesetzliche Neuregelungen aus anderen Bereichen treten in Kraft.
Banktip möchte Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Änderungen zum Jahreswechsel geben.
Letzte Stufe der Steuerreform tritt in Kraft
Am 1. Januar 2005 ist die letzte Stufe der Steuerreform 2000 in Kraft getreten. Inhalt der letzten Stufe ist die Senkung des Einganssteuersatzes auf 15 Prozent und des Höchststeuersatzes auf 42 Prozent. Zugleich wird ein verbesserter Sonderausgabenabzug durch das Alterseinkünftegesetz im Jahre 2005 geregelt. Der Grundfreibetrag, der die Steuerfreistellung des Existenzminimums garantiert, wird wie bereits im Jahr 2004 7.664 Euro betragen.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Senkung der Steuersätze bewirkt nach Angaben der Bundesregierung eine weitere Entlastung von 1.396 Euro durch den Tarif 2005, so dass in der Summe eine Erhöhung des verfügbaren Einkommens um jährlich 2.392 Euro entsteht.
Das Bundesfinanzministerium hat Tabellen veröffentlicht, damit auch Sie sich ein eigenes Bild von den Entlastungen machen können. Was sich ab 1. Januar 2005 im Vergleich zum Vorjahr ändert, finden Sie hier.
Besteuerung der Erträge aus Kapitallebensversicherungen
Die Erträge aus Kapitallebensversicherungen sind nur noch steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wird. Die Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, unterliegen zur Hälfte der Besteuerung, wenn sie nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen und mindestens zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt werden.
Kraftfahrzeugsteuer
Zum 1. Januar 2005 wird die letzte Steuersatzerhöhungen für Pkw wirksam, mit denen die Vergünstigungen für besonders emissionsreduzierte Pkw finanziert wird. Hiervon sind etwa 12 Mio. wenig schadstoffreduzierte Fahrzeuge betroffen. Steuerbefreiungen für besonders emissionsreduzierte Pkw enden spätestens am 31. Dezember 2005 und werden bei erstmaliger Zulassung zum Verkehr ab dem 1. Januar 2005 nur noch für so genannte 3-Liter-Autos gewährt, deren Kohlendioxidemissionen 90 g/km nicht übersteigen.
Mehr Verbraucherschutz bei Kreditvermittlung
Am 8. Dezember 2004 ist das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Das Gesetz ist Teil einer europaweiten Angleichung der Rechtsvorschriften für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen an Verbraucher insbesondere per Telefon, Fax oder Internet. Kunden, die Kredite per Post aufnehmen, eine Versicherung oder einen Rentenvertrag im Internet abschließen oder eine Geldanlage per Fax erwerben, haben mit diesem Gesetz einen besseren Schutz, denn die Änderungen haben grundsätzliche Auswirkungen auf das Widerrufsrecht.
Mit den Änderungen steht den Verbrauchern grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht, wie auch im Versandhandel, zu. Sie können demnach einen Vertrag grundsätzlich binnen zwei Wochen widerrufen. Haben Sie allerdings nicht alle Informationen ordnungsgemäß erhalten, besteht das Widerrufsrecht unbegrenzt. Ist ein Widerruf Ihrerseits fristgerecht erfolgt, wird der Vertrag rückgängig gemacht. Der Vertrag kann nicht widerrufen werden, wenn er bereits beiderseitig erfüllt und ihm ausdrücklich zugestimmt worden ist.
Die wesentlichen Änderungen mit den neuen geltendenden Regelungen werden im Folgenden dargestellt

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