Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine grundlegende Reform der betrieblichen Altervorsorge gefordert. Als Hauptkritikpunkte wurden finanzielle Verluste bei einem Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes, eine nicht ausreichende Insolvenzversicherung und unzureichende Informationen genannt. "Unter den jetzigen Bedingungen werden sich Attraktivität, Akzeptanz und somit auch die Abschlusszahlen nicht erhöhen", meint Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der Verband hält es für besonders wichtig, dass finanzielle Nachteile bei einem Wechsel oder Verlust der Arbeit vermieden werden. Deshalb soll eine Fortführung des Vertrages ohne Verluste und Mehrkosten ermöglicht werden. Um dies sicherzustellen, müssen die Kosten bei einem Vertragswechsel begrenzt und die Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt werden. Außerdem ist die Gewährleistung eines obligatorischen Insolvenzschutzes nötig.
Im einzelnen fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband verständliche und standardisierte Informationen, die verpflichtende Einbeziehung der Pensionskasse in die Insolvenzversicherung, ein Verbot von Stornoabzügen bei Beitragsfreistellung sowie die Begrenzung des Rabattverlustes bei einem Umstieg von einem Kollektivtarif auf einen Einzeltarif. Außerdem verlangt der Verband ein generelles Verbot von „gezillmerten“ Tarifen bei betrieblichen Vorsorgeprodukten mit Entgeltumwandlung. Dabei werden die Abschluss- und Vertriebskosten zu Beginn der Laufzeit in Rechnung gestellt. Wenn diese Verträge nun aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder -verlustes nicht weitergeführt werden oder das Kapital auf einen neuen Versorgungsträger übertragen wird, ist dies häufig mit finanziellen Verlusten verbunden.